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Februar 2010
Steuersünder-CD - Rechtzeitige Selbstanzeige
Angesicht der Debatte über den Ankauf der umstrittenen Steuerdaten aus der Schweiz wird für Betroffene auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige hingewiesen. Wer bei einer Steuerhinterziehung unrichtige oder unvollständige Angaben beim Finanzamt komplett berichtigt, erhält Straffreiheit. Dabei müssen die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt werden. Sobald den Finanzbehörden die Steuerhinterziehung aber bekannt ist, nützt die Selbstanzeige nichts mehr. Eine Selbstanzeige ist grundsätzlich für alle Steuersünder möglich, unabhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer. Eine Steuerhinterziehung in Höhe von bis zu 50.000 EUR führt ohne Selbstanzeige in der Regel zu einer Geldstrafe. Bis zu einem hinterzogenen Betrag von 1 Mio. EUR müssen Steuersünder mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Ab einer hinterzogenen Steuer von mehr als 1 Mio. EUR ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich.
Januar 2010:
Errichtung eines privat genutzten Anbaus
Errichtet ein Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzendes Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf seinem Betriebsgrundstück, darf er den Anbau nicht seinem Unternehmen zuordnen. Im Urteilsfall vom 23.09.2009, veröffentlicht am 27.01.2010, wurden die Bauten als räumlich voneinander abgrenzbar angesehen. In diesem Fall steht dem Unternehmer kein Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung des Anbaus zu.
Aufteilung von Vorsteuern bei Gebäuden
Die Aufteilung von Vorsteuern ist nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 08.12.2009 auch weiterhin nach dem Umsatzschlüssel möglich. Im Urteilsfall hatten die Kläger das von Ihnen errichtete Wohn- und Geschäftshaus zum Teil umsatzsteuerfrei bzw. steuerpflichtig vermietet. Die erforderliche Aufteilung der auf die Baukosten entfallenden Kosten ermittelte das Finanzamt nach dem Verhältnis der vermieteten Flächen. Nach Meinung des Gerichts ist es jederzeit möglich, sich auf die Vorgaben der sechsten EG-Richtlinie zu berufen, die als Regelaufteilungsmaßstab den Umsatzschlüssel vorsieht
Länderliste zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Schlusstermin für die Veranlagung 2007
Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin hat mitgeteilt, dass der Schlusstermin für die Veranlagung für 2007 auf den 31.12.2009 festgesetzt worden ist. Die Festlegung des Schlusstermins hat u. a. Bedeutung für den Beginn des Zinslaufs bei Hinterziehungszinsen. Wichtig wird dies auch für die Festlegung des Beginns der strafrechtlichen Verjährungsfrist bei Hinterziehung durch Nichtabgabe einer Steuererklärung. Das BMF hat in seinem Erlass vom 05.01.2010 klargestellt, dass zum 01.01.2010 keine Staaten oder Gebiete existieren, die die Anwendung der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz eingeführten besonderen Mitwirkungspflichten auslösen. Aufgrund der in den letzten Monaten erreichten Fortschritte in der internationalen Zusammenarbeit der Behörden im Bereich des Steuerrechts gilt derzeit kein Staat als Steueroase. Die zusätzlichen Mitwirkungs-, Nachweis- oder Aufklärungspflichten finden daher im Zusammenhang keine Anwendung.
Riester-Rente: Zulageberechtigung für Ausländer
Ab dem 01.01.2010 wird der Personenkreis der unmittelbar begünstigten Personen, die von einer steuerlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge profitieren, eingeschränkt. Eine Zulageberechtigung von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen, die einer der Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist nur noch für vor dem 01.01.2010 abgeschlossene Altverträge vorgesehen. HINWEIS: Nach dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben ist beabsichtigt, dass Zulageberechtigungen im Rahmen der steuerlichen Förderung an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung) gekoppelt werden soll.
Dezember 2009:
Weihnachtsfrieden: Finanzverwaltung schont
Die meisten deutschen Finanzämter achten auch im Jahr 2009 auf den „Weihnachtsfrieden“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung werden jeweils in der Zeit vom 21.12. bis 31.12.2009 grundsätzlich keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen, Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen, Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen, Vollstreckungshandlungen unterlassen und keine Außenprüfungshandlungen vornehmen. In Steuer- und Bußgeldverfahren wird die Einleitung in der Zeit vom 21.12. bis 31.12.2009 nicht bekanntgegeben, keine Vorladung zur Vernehmung oder Anhörung durchgeführt, keine Bußgeldbescheide zugestellt und Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen. HINWEIS: Dies gilt nicht für Kraft Gesetz eintretende Folgen (z.B. Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei d
Erneute Verlängerung für Zahlungen an ehrenamtlichen Vorstand
Mit Schreiben vom 14.10.2009 verlängert das Bundesfinanzministerium erneut die Frist für eine Satzungsänderung um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2010. Die Satzungsänderung ist erforderlich, wenn gemeinnützige Vereine ihren Vorstandsmitgliedern steuerfrei Zahlungen für die nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit bis zu 500 EUR jährlich zahlen wollen. Wurde nach der bisherigen Satzung nicht ausdrücklich eine derartige Zahlung zugelassen, droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. Es entstehen keine nachträglichen Gemeinnützigkeiten wegen Zahlungen an Vorstandsmitglieder, wenn die Zahlungen nicht unangemessen hoch sind und die Mitgliederversammlung bis zum 31.12.2010 eine Satzungsänderung beschließt, die eine Bezahlung der Vorstandsmitglieder zulässt.
KfW-Sonderprogramm 2010
Mit einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wurde auf die geplanten Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen hingewiesen. Schon jetzt können sich mittelständische Unternehmen die Finanzierung der Betriebsmittel für das Gesamtjahr 2010 sichern. Die Betriebsmittelvariante des KfW-Sonderprogramms wird erweitert und flexibilisiert. Dies wird durch längere Auszahlungsfristen und größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Rückzahlung umgesetzt. So konnte bisher lediglich der aktuelle Liquiditätsbedarf beantragt werden, während nun die Finanzierung der Betriebsmittel für das Gesamtjahr 2010 gesichert werden kann. Außerdem werden längere Laufzeiten bei Investitionskrediten eingeräumt (statt 15 Jahre nun 20 Jahre mit Verlängerung der Freijahre). Durch eine längere Zinsbindung, die sich grundsätzlich an den Kapitalmarktzinsen für die entsprechenden Laufzeiten orientieren, soll die Investitionsbereitschaft der Unternehmen planungssicher werden.
HINWEIS: Die Änderungen werden im Laufe des Januar 2010 umgesetzt. Der Start ist für den 01.02.2010 beabsichtigt.
Steuererhöhung durch Wegfall der Günstigerprüfung in 2010
Viele Beschäftigte müssen mehr Steuern bezahlen als bisher. Betroffen sind vor allem kinderlose Arbeitnehmer mit Steuerklasse III und einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 1.685 EUR und 2.700 EUR. Auch Alleinerziehende mit einem Kind (Steuerklasse II) und einem monatlichen Bruttolohn zwischen 1.020 EUR und 1.200 EUR müssen mit Mehrbelastungen im Monat rechnen. Die höhere Steuerlast ist mit dem Wegfall der sogenannten Günstigerprüfung zu begründen. Um komplizierte Berechnungen zu vermeiden, gibt es im Lohnsteuerabzugsverfahren bei der Vorsorgepauschale ab 01.01.2010 keine Günstigerprüfung mehr. HINWEIS: Die Günstigerprüfung wird in der Einkommensteuerveranlagung jedoch weiter durchgeführt, so dass die eingetretene Schlechterstellung ggf. korrigiert werden kann.
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